Unterstützung der Entscheidungsfindung durch eine fundierte Sachverständigen- & Fachgutachterinnentätigkeit

 

In Deutschland ist es das gute Recht eines jeden Einzelnen, sich wegen des Schutzes und der Durchsetzung seiner gesetzlich niedergeschriebenen Rechte unabhängige & neutrale Unterstützung einzuholen. Insbesondere in Widerspruchsverfahren und Rechtsstreitigkeiten kann dies als durchaus lohnenswert angesehen werden!

 

Im Unterstützpunkt Gesundheit können Sachverständigenexpertisen und  Fachgutachtenerstellungen im Bereich der Gesundheits- und Pflegewissenschaften sowie der Sozialmedizin zur Unterstützung einer fundierten Entscheidungsfindung in Klärungsangelegenheiten und/oder zur leistungsrechtlichen Entscheidungshilfe in Auftrag gegeben werden.

 

Anfragen zur Aufnahme einer Sachverständigen- / Fachgutachtertätigkeit  durch Privatpersonen, Gerichte, Staatsanwaltschaft sowie Fachanwälte kommt der Unterstützpunkt Gesundheit sehr gerne nach & steht Ihnen im Zuge dessen entsprechend seiner  Philosophie mit Rat und Tat zur Verfügung!

 

Die Vergütung für die Sachverständigen- & Fachgutachtertätigkeit des Unterstützpunkt Gesundheit erfolgt auf Grundlage des Justizvergütungs- & Entschädigungsgesetz und basiert - abhängig vom vorliegenden Schwierigkeitsgrad - auf dem dort hinterlegten Stundenlohn der Honorargruppe M1, M2 oder M3 zuzüglich anfallender Aufwendungen.

 

Unter den nebenstehenden Unterpunkten finden Sie die Bereiche, für die Sie im Unterstützpunkt Gesundheit eine Expertise nachfragen können.

 

 

Hinweis: 

Als Inhaberin des Unterstützpunkt Gesundheit bin ich im Dezember 2017 als unabhängige Sachverständige und Fachgutachterin  über das Landessozialgericht Essen in das EDV-gestützte Sachverständigenverzeichnis der Justiz Nordrhein-Westfalens aufgenommen worden. Selbiges gilt regional für das Sozialgericht Detmold mit seinem entsprechenden Gerichtsbezirk. Im Zuge der damit verbundenen Veröffentlichung dieses Sachverständigenverzeichnisses im Intra- und  Internet der Justiz NRW hat die Gesamtheit der Justizmitarbeitenden des Landes Zugriff auf meine Kontaktdaten, sofern sie zur Unterstützung der gerichtlichen Entscheidungsfindung eine gesundheits-  & pflegewissenschaftliche und/oder sozialmedizinische Expertise benötigen.

 

Diese Expertise kann somit sowohl im Rahmen der Klärung/Aufklärung von Angelegenheiten/Rechtsstreitigkeiten in der Sozialgerichtsbarkeit aus den Sozial-gesetzbüchern V, VI, VII, IX, XI & XII und/oder im Kontext von Betreuungs-verfahren und Unterbringungsangelegenheiten unter den §§ 1896, 1901, 1904 & 1906 der ordentlichen Gerichtsbarkeit aus dem Betreuungsrecht des 4. Buches des Bürgerlichen Gesetzbuches als auch im  Gegenstandsbereichs von Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit unter den §§ 223 bis 229 des Straf-gesetzbuches  nachgesucht werden.

 

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!