Pflegeberatung mit Herz & Kompetenz für eine individuell passgenaue pflegerische Versorgung

 

In der Regel ist das Eintreten von Pflegebedürftigkeit in der Familie ein Ereignis, dass sich akut und wenig vorhersehbar vollzieht und infolgedessen eher selten auf fundierte Vorbereitung als vielmehr auf Überforderung trifft. Erschwerend hinzukommt, dass das deutsche Sozial- & Gesundheitssystem überaus komplex und das Dickicht an verfügbaren Versorgungsangeboten & Dienstleistungen zur Bewältigung von pflegebedingten Gesundheitsstörungen nur sehr schwer zu durchblicken ist.

 

Allerdings ist es Ihr gutes Recht, sich hinsichtlich des Schutzes und der Durchsetzung Ihrer diesbezüglich gesetzlich niedergeschriebenen Rechte sachkundige, unabhängige & neutrale Unterstützung einzuholen. Hier kann eine fachlich fundierte Pflegeberatung zu Ihrer Entlastung und zur Unterstützung wichtiger Entscheidungsfindungsprozesse beitragen. Aber auch, wenn sich Ihr häusliches Pflegearrangement nach einer bereits langjährigen Pflegeübernahme langsam aber unverkennbar zu destabilisieren beginnt, leistet eine gute Pflegeberatung stets einen wichtigen Beitrag zu der Frage, wo der Weg sodann nach Ihren Wünschen und Vorstellungen hinführen kann & soll und wird Sie begleiten, die angestrebte pflegerische Versorgung Stück für Stück zu realisieren.

 

Als unabhängige, zertifizierte Pflegeberaterin gemäß der §§ 7a, 37(3) und 45 des SGB 11 stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung, wenn das Thema Pflege für Sie akut relevant wird oder es bereits ist. Selbiges gilt gleichermaßen, wenn Sie sich auch über den Zeitverlauf Ihrer häuslichen Pflege eine begleitende Unterstützung wünschen, die Ihnen bei organisatorischen Fragen des Pflegealltags oder aber bei Veränderungserfordernissen stets mit Blick auf die Gestaltung der für sie individuell passgenauen Pflegesituation verlässlich zur Seite steht.

 

Mittels individuell passgenau zugeschnittener Informationen unterstütze ich Sie in Ihrer Auseinandersetzung mit Fragen zu Ihren sozialrechtlichen Ansprüchen beim Vorliegen von alters- & krankheitsbedingter Hilfe- & Pflegebedürftigkeit sowie bei der Bewältigung Ihrer eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter pflegebedingter Hilfeleistungen.

 

Basierend auf der Anerkennung des Pflegetrainings als ein vom Land NRW rechtlich anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag gemäß §45a SGB XI sind diesbezügliche Aufwendungen bei bestehendem Pflegegrad (1 bis 5) von den Pflegekassen bis zum Höchstbetrag von 125,00 Euro monatlich aus dem Betreuungs- & Entlastungsbetragsbudget sowie ergänzend durch die bis zu 40-prozentige Umwidmungsmöglichkeit Ihres ambulanten Pflegesachleistungs-anspruchs erstattungsfähig.

 

Sprechen Sie mich gerne an, um einen Termin hierfür zu vereinbaren. Ich freue mich darauf, Sie kennen zu lernen und Ihnen hinsichtlich Ihres Unterstützungsgesuches weiterhelfen zu können!