Beratungsbesuche bei Pflegebedürftigkeit

gemäß § 37 (3) SGB XI

 

Beim sogenannten Beratungsbesuch gemäß des Paragraph 37(3) des 11. Sozialgesetzbuches handelt es sich um eine verbindliche Pflegeberatung für Pflegegeldempfänger. Demgemäß haben Menschen, bei denen eine Pflegebedürftigkeit anerkannt wurde und die sich dazu entschieden haben, für ihre pflegerische Versorgung das monatlich von der Pflegeversicherung zur Verfügung gestellte Pflegegeld zu nutzen, diesen Beratungsbesuch in der eigenen Häuslichkeit verpflichtend abzurufen.

 

Da Ihre Pflegekasse Verspätungen & Versäumnissen dieser obligatorischen Beratungsbesuche mit Erinnerungen oder aber Kürzungen bis hin zum gänzlichen Einbehalt des Pflegegeldes begegnet, ist es ratsam, es gar nicht erst darauf ankommen zu lassen, sondern dessen regelmäßige Erfordernis gut im Blick zu behalten.

 

Der Beratungsbesuch ist für Sie stets kostenlos und dessen Inanspruchnahme  hat gemäß der Beratungsfristen im Zeitintervall vom 1. Januar bis zum 30. Juni sowie vom 1. Juli bis zum 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres in der vorgegebenen Häufigkeit zu erfolgen. Beratungsbesuche sind:

 

---  bei  Pflegegrad 1 auf freiwilliger Basis einmal halbjährlich möglich

 

---  bei  Pflegegrad 2 & 3 halbjährlich einmal verpflichtend erforderlich

 

---  bei Pflegegrad 4 & 5 vierteljährlich einmal verpflichtend erforderlich

 

---  auch bei Pflegegrad 1 bis 5 - sofern sogenannte Pflegesachleistungen

     bezogen werden – also wenn Sie regelmäßig von einem ambulanten Pflege-

     dienst unterstützt werden -  ebenfalls freiwillig einmal halbjährlich möglich.

 

Selbstverständlich obliegt es hierbei Ihrer persönlichen Wahlfreiheit, welche anerkannte Pflegeexpertise Sie zur Erfüllung des Beratungsbesuches heranziehen möchten!

 

Beim Beratungsbesuch werden immer sowohl die pflegebedürftigen Menschen selbst als auch ihre pflegenden Angehörige in den Blick genommen. Im Zuge dessen ist der Beratungsbesuch ein in regelmäßigen Abständen stattfindender Termin in Form einer pflegepraktischen & pflegefachlichen Unterstützung, bei der die Qualität der häuslichen Pflege im Pflegearrangement gestärkt & gewährleistet werden soll. Währenddessen wird die Pflege- & Betreuungs-situation fachlich eingeschätzt, eruiert, ob eine Höherstufung des Pflegegrads angebracht erscheint, die Gewährleistung der Sicherstellung der Pflege & Betreuung durch die pflegenden Angehörige in den Blick genommen sowie potenziell in Frage kommende Maßnahmen zur Optimierung der Tragfähigkeit des häuslichen Pflegearrangements als auch ggf. noch nicht ausgeschöpfte Pflegeleistungen oder aber der noch nicht hinreichend gedeckte Bedarf an Hilfsmittelversorgung fokussiert. 

 

Insbesondere die sorgenden & pflegenden Angehörige erhalten sodann hilfreiche Tipps und Ratschläge zur Bewältigungsunterstützung & persönlichen Entlastung in ihrer persönlichen Pflegesituation sowie konkrete Hilfestellungen, Infor-mationen sowie praktische pflegefachliche Unterstützung angeboten.

 

Folglich stellt dieser Beratungsbesuch für beide vorbenannten Personengruppen eine regelmäßig wiederkehrende Chance dar, das häuslich errichtete Pflegearrangement bestmöglich sowie für alle Beteiligten auch gesundheitlich nachhaltig tragfähig aufrechtzuerhalten.

 

Der Unterstützpunkt Gesundheit ist eine von den nordrhein-westfälischen Landesverbänden der gesetzlichen Pflegekassen nach § 37 Abs. 7 SGB XI anerkannte, neutrale und unabhängige Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz, der die Legitimation zur Durchführung dieser Beratungsbesuche obliegt. Hier wird es Ihnen ermöglicht, diese Besuche durchgängig mit derselben Beraterin durchzuführen und so auf Basis von Vertrauen gepaart mit pflegefachlicher Expertise und fundierten Erkenntnissen zur jeweiligen häuslichen Versorgungssituation eine kontinuierlich bedarfs- & bedürfnisgerechte Unterstützung zu erhalten.

 

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme und darauf, mit Ihnen Ihren Weg durch die Pflegebedürftigkeit zu beschreiten!