Familienunterstützendes Angebot in innerfamiliär konfliktbehafteten Situationen beim Vorliegen von krankheits- & pflegebedingter Unterstützungsbedürftigkeit

 

Insbesondere in sich krisenhaft zuspitzenden Situationen, die in Folge akut auftretender oder aber bereits langanhaltend vorliegender krankheits- und/oder pflegebedingter Unterstützungsbedürftigkeit auftreten, kommt es in Ermangelung verfüg- oder aber aufrechthaltbarerer Bewältigungsressourcen nicht selten zu erhöhtem Konfliktpotenzial innerhalb des Familiensystems. Motive hierfür resultieren aus oftmals nicht mehr kompensierbaren Befindlichkeiten aller Beteiligten, die durch Gefühle der Überforderung/ Ohnmacht, des Nichtverstanden-Werdens, der mangelnden Wertschätzung/ Würdigung tagtäglicher Unterstützungsbemühungen oder aber durch gänzliche Krafterschöpfung gekennzeichnet sind.

 

Auf diesem Nährboden entwickelt sich vielgestaltiges Potenzial für Eskalationen zwischen den Familienmitgliedern in der häuslichen Pflegesituation, welches sich über den Zeitverlauf negativ auf die gesamte Familiengesundheit auswirkt. Damit Sie wieder gut zueinander finden, Entlastung erfahren und so familiengesund bleiben können, bietet es sich im Rahmen einer Familienmoderation an, eine Situationsklärung herbeizuführen, gemeinsam über passgenaue Unterstützungsangebote und freizusetzende Hilfen ins Gespräch zu kommen sowie potenziell weiter in Frage kommende Hilfen und erforderliche Anlaufstellen aufzuzeigen. 

 

Mit viel Herz, Erfahrung, Professionalität und Achtsamkeit biete ich Ihnen einen niedrigschwelligen psychosozial und emotional entlastenden Gesprächs-austausch mit potenziellen Lösungsmöglichkeiten an, um so eine bestmögliche Entspannung in Ihrer angespannten Grundsituation herbeizuführen, Ihr Familien-band erneut zu stärken und darüber zugleich Ihr Wohlbefinden zu fördern als auch Ihr häusliches Pflegearrangement weiterhin tragfähig stabil auszugestalten.

 

Basierend auf der Anerkennung der Familienmoderation als ein vom Land NRW rechtlich anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag gemäß §45a SGB XI sind diesbezügliche Aufwendungen bei bestehendem Pflegegrad (1 bis 5) von den Pflegekassen bis zum Höchstbetrag von 125,00 Euro monatlich aus dem Betreuungs- & Entlastungsbetragsbudget sowie ergänzend durch die bis zu 40-prozentige Umwidmungsmöglichkeit Ihres ambulanten Pflegesachleistungs-anspruchs erstattungsfähig.

 

Sprechen Sie mich gerne an, um einen Termin hierfür zu vereinbaren. Ich freue mich darauf, Sie im Hinblick auf eine tragfähige Konfliktlösung zu unterstützen!